Abmahnungen beim Verkauf von Textilien bei eBay

Was viele Verkäufer bei eBay nicht wissen: Das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) verpflichtet die Anbieter von Textilerzeugnissen zur Angabe der im Produkt enthaltenen Materialien. 

Versäumt es ein Händler, diese Angaben in der Artikelbeschreibung zu machen, kann das zu teuren Abmahnungen führen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Artikel gekennzeichnet werden müssen und wie Textilien richtig gekennzeichnet werden. 

Welche Artikel müssen gekennzeichnet werden? 

Kurz gesagt: Alle Artikel, die zu mindestens 80% ihres Gewichtes aus textilen Rohstoffen hergestellt sind, müssen gekennzeichnet werden, d.h. der Händler muss in der Artikelbeschreibung angeben, aus welchen Materialien sich die Textilien zusammensetzen. 

Dazu können u.a. folgende Artikel gehören:

  • Kleidung

  • Accessoires wie Geldbörsen, Taschen und Etuis

  • Mützen, Schals, Handschuhe

  • Heimtextilien wie Kissen und Bettwäsche

  • Matratzen

  • Bezugsstoffe für Möbel

  • Campingartikel

  • Schirme

  • Fußbodenbeläge wie Teppiche

Wie werden Textilien richtig gekennzeichnet?

Zum einen müssen die Textilien selbst gekennzeichnet sein, d.h. in der Regel reicht das Etikett des Herstellers, auf dem die Materialzusammensetzung deutlich erkennbar ist. 

Vorsicht beim Verkauf von gebrauchten Kleidungsstücken, bei denen das Innenetikett herausgetrennt wurde oder so verwaschen ist, dass die Materialzusammensetzung nicht mehr lesbar ist. 

Darüber hinaus muss der Verkäufer in der Artikelbeschreibung deutlich aufführen, aus welchen Materialien sich die Textilien zusammensetzen. Ein Foto vom Etikett reicht nicht aus.

Die richtige Kennzeichnung in der Artikelbeschreibung könnte z.B. so aussehen: "Materialzusamensetzung: 60 % Baumwolle, 40% Polyester"

Tipp: Lassen Sie für sich verkaufen

Gehen Sie auf Nummer Sicher und beauftragen doch einen Verkaufsagenten, der für Sie verkauft. Verkaufsagenten sind erfahrene Kommissionsverkäufer, die gegen eine Gebühr für Sie Artikel bei eBay, Kleinanzeigen und anderen Portalen verkaufen.

Warum sich das lohnt, erfahren Sie hier.

 

Die Informationen auf dieser Seite ersetzen natürlich keine ausführliche Rechtsberatung. Gesetze und Vorschriften für gewerbliche Verkäufer können sich ändern. Bevor Sie sich als gewerblicher Händler selbstständig machen und verkaufen, empfiehlt es sich, eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Weder eBay noch ich übernehme Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen.

Oliver Symens

Offizieller Verkaufsagent. Verkauft mit seinem Team seit 1999 bei eBay, Kleinanzeigen und anderen Portalen. Schreibt über eBay News, Ratgeber zum Verkauf und Rechtliches.

https://oliversymens.com
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