Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz und eBay, Kleinanzeigen & Co.

Was bedeutet das Gesetz für eBay, Kleinanzeigen und Plattformen wie Amazon, Facebook, Vinted, AirBnB, YouTube, Paypal und Stripe?

Das besagt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Wer innerhalb eines Jahres mehr als 30 Artikel auf einer Plattform verkauft oder für mehr als EUR 2.000 verkauft, dessen Verkäufe muss von der Plattform an das Finanzamt gemeldet werden. Damit möchte das Finanzamt Jagt auf Schein-Private machen, die sich als privat ausgeben, aber eigentlich gewerblich handeln.

Es trifft allerdings auch all diejenigen, die tatsächlich ausschließlich ihre privaten Artikel verkaufen - aber mit ihren Verkäufen über diese Jahresgrenzen kommen.

Und dabei speilt es keine Rolle, ob es sich um angebotene Waren oder Dienstleistungen wie z.B. Beratungs-Dienstleistungen oder Vermietungen handelt und es betrifft alle Plattformen in der gesamten EU.

Gemeldet werden dem Finanzamt neben den Anbieterdaten wie Name, Adresse, Bankverbindung und Steuer-ID auch der Verkaufserlös und die Anzahl der getätigten Transaktionen.

Werden diese Grenzen überschritten, heißt das nicht zwangsläufig, dass man als gewerblicher Verkäufer eingestuft wird und Steuern fällig werden. Im Einzelfall wird überprüft und entschieden, ob es sich nach Ansicht der Finanzbehörden um gewerbliche oder private Verkäufe gehandelt hat.

Alle Käufe und Verkäufe dokumentieren

Sammeln Sie alle Kaufbelege von Artikeln, die Sie planen, irgendwann wieder zu verkaufen. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass es sich tatsächlich um Ihre privaten Artikel gehandelt hat. Dokumentieren Sie auch alle Online-Verkäufe genau, um bei einer Überprüfung den tatsächlichen Umfang ihrer privaten Verkäufe glaubhaft machen zu können.

Auf mehreren Plattformen verkaufen?

Natürlich kann ein privater Verkäufer auf mehreren Plattformen verkaufen und auf jeder Plattform unter EUR 2000 und unter 30 Verkäufen pro Jahr bleiben und damit hoffen, dass keine Plattform die Verkäufe an das Finanzamt meldet.

Jedoch durchsucht das Finanzamt aktiv Plattformen nach Schein-Privaten und kann bei Verdacht auf gewerblichen Verkauf die Daten bei allen genutzten Plattformen anfordern.

Vorsicht bei Kleinanzeigen

Bei Kleinanzeigen wird nicht jeder Verkauf dokumentiert und daher hat Kleinanzeigen schon angedeutet, dass sie nur Verkäufe an das Finanzamt melden können, die über die eigene “Sicher bezahlen”-Funktion abgewickelt wurden.

Grund für viele Verkäufer, die für mehr als EUR 2000 oder mehr als 30 Artikel verkaufen möchten, bei Kleinanzeigen zu verkaufen und Barzahlung zu akzeptieren. Besonders, weil sich ein Verkäufer bei Kleinanzeigen auch nicht bei der Registrierung identifizieren muss.

Jedoch wird bei Kleinanzeigen die Anzahl der eingestellten Artikel dauerhaft gespeichert und im Falle einer Überprüfung könnte das Finanzamt den begründeten Verdacht auf gewerblichen Verkaufsumfang haben, wenn dort eine hohe Anzahl von angeboten Artikeln dokumentiert ist.

Zahlungsdienstleister wie Paypal, Stripe & Co.

PayPal und Stripe sind als Zahlungsdienstleister von der neuen Verordnung nicht betroffen. Generell sind Plattformen, die lediglich Zahlungen abwickeln, von der Meldepflicht ausgenommen.

Hat das Finanzamt jedoch den Verdacht, dass ein Verkäufer Steuern hinterzieht, weil er mit seinen Verkäufen auf einer Plattform aufgefallen ist, kann das Finanzamt die Umsätze seines Kontos einfach anfordern. Dazu gehört das Girokonto seiner Bank und alle anderen Abwicklungskonten auf seinen Namen, wie z.B. bei Paypal oder Stripe.

Tipp: Lassen Sie für sich verkaufen

Keine Lust auf Selbstständigkeit, Steuer, Rechtstexte und Probleme mit Käufern? Dann beauftragen Sie doch einen Verkaufsagenten, der für Sie verkauft. Verkaufsagenten sind erfahrene Kommissionsverkäufer, die gegen eine Gebühr für Sie Artikel bei eBay, Kleinanzeigen und anderen Portalen verkaufen.

Warum sich das lohnt, erfahren Sie hier.

Oliver Symens

Offizieller Verkaufsagent. Verkauft mit seinem Team seit 1999 bei eBay, Kleinanzeigen und anderen Portalen. Schreibt über eBay News, Ratgeber zum Verkauf und Rechtliches.

https://oliversymens.com
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