Grundpreisverordnung: Grundpreis bei eBay richtig angeben

Übersichtsseite für gewerbliche Verkäufer bei eBay: Artikel mit Grundpreis richtig nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche einstellen

Die Preisangabenverordnung besagt, dass beim Verkauf an Endverbraucher nicht nur der Verkaufspreis, sondern auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit, also der Grundpreis, sichtbar beim Endpreis angegeben werden muss, wenn Artikel nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden.

Beispiel: Sie möchten ein Parfum mit einem Inhalt von 100ml für EUR 50,- verkaufen. Dann muss neben dem Endpreis von EUR 50,- auch der Grundpreis angegeben werden. In diesem Fall: Was würde 1 Liter von dem Parfum kosten?

Bei eBay würde das so aussehen: Preis: EUR 50,- (EUR 500,-/Liter)

Welche Folgen kann ein Fehlen vom Grundpreis haben?

Bei Verstoß gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung droht ein teures Bußgeld vom Ordnungsamt. Auch wenn die Preisangabenverordnung keinen unmittelbaren wettbewerbsrechtlichen Charakter hat, kann bei vorsätzlichem und wiederholten Zuwiderhandeln ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Der Verstoß kann also auch zu einer Abmahnung führen.

So wird der Grundpreis bei eBay richtig angegeben

Wenn der Preis und das Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche bei eBay richtig hinterlegt sind, zeigt eBay automatisch den Grundpreis richtig neben dem Verkaufspreis an.

Beim Einstellen müssen diese Daten richtig in den Artikelmerkmalen angeben werden.

Dafür gibt es diese beiden Felder:

Maßeinheit:

Hier geben Sie z.B. Kilogramm, Liter. Wählen Sie dabei immer 1 Liter, 1 Kilogramm, also volle Maßeinheiten, keine Teileinheiten von 100ml, 100g.

Bei unserem Beispiel vom Parfum würden wir hier “1L” auswählen, also 1 Liter.

Anzahl der Einheiten:

Hier geben Sie ein, wie groß der Teil ihres Artikels von der Maßeinheit beträgt.

In unserem Beispiel vom Parfum würden wir “0.05” eintragen. Ein 0.05tel von einem Liter sind 50ml.

Tipp: Lassen Sie für sich verkaufen

Haben Sie keine Lust auf all die komplizierten Gesetze und Verordnungen beim Verkaufen? Dann beauftragen Sie doch einen Verkaufsagenten, der für Sie verkauft. Verkaufsagenten sind erfahrene Kommissionsverkäufer, die gegen eine Gebühr für Sie Artikel bei eBay, Kleinanzeigen und anderen Portalen verkaufen.

Warum sich das lohnt, erfahren Sie hier.

 

Die Informationen auf dieser Seite ersetzen natürlich keine ausführliche Rechtsberatung. Gesetze und Vorschriften für gewerbliche Verkäufer können sich ändern. Bevor Sie sich als gewerblicher Händler selbstständig machen, empfiehlt es sich, eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Weder eBay noch ich übernehme Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen.

Oliver Symens

Offizieller Verkaufsagent. Verkauft mit seinem Team seit 1999 bei eBay, Kleinanzeigen und anderen Portalen. Schreibt über eBay News, Ratgeber zum Verkauf und Rechtliches.

https://oliversymens.com
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