Gewerblich bei Kleinanzeigen verkaufen - Was muss ich beachten?

Übersichtsseite für gewerbliche Verkäufer bei Kleinanzeigen: Gesetzliche Pflichten, Gebühren, Steuern, Impressum, Rechtstexte

Kleinanzeigen ist grundsätzlich kostenlos und daher für den lokalen Verkauf von Artikeln sehr beliebt. Bei gewerblichem Verkauf sind allerdings einige gesetzliche Pflichten zu beachten – sonst kann es zu viel Ärger und teuren Abmahnungen kommen.

Wer handelt gewerblich?

Wer regelmäßig Artikel bei Kleinanzeigen verkauft und damit Gewinn machen möchte, handelt gewerblich. Das neue Steuertransparenzgesetz verlangt sogar, dass Plattformbetreiber wie eBay, Kleinanzeigen, Amazon, Etsy und andere dem Finanzamt melden, sobald ein Verkäufer für mehr als EUR 2000,- im Jahr privat verkauft.

Die meisten Verkäufer möchten lieber als Privatperson verkaufen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Keine Einkommensteuer, keine aufwendige Buchführung, kein Widerrufsrecht für den Käufer, kein Impressum usw.

Gewerbliche Verkäufer, die als Privatperson bei eBay auftreten, enthalten Käufern nicht nur Rechte vor, die ihnen zustehen, sondern verschaffen ihnen gegenüber gewerblichen Händlern einen enormen Wettbewerbsvorteil, da sie z.B. keine Kosten für Warenretouren haben. Kein Wunder, dass viele Abmahner Jagd auf sogenannte „Scheinprivate“ bei eBay Kleinanzeigen machen.

Achtung: Auch das Finanzamt durchforscht mit ihrer Software „Xpider“ eBay, Kleinanzeigen und andere Portale nach „Scheinprivaten“.

Gewerblich verkaufen, aber richtig!

Wer gewerblich bei Kleinanzeigen verkaufen möchte, sollte Folgendes beachten:

Gewerbe anmelden

Dafür ist das Gewerbeamt zuständig. In vielen Gemeinden ist das per Post oder Online möglich. Formular downloaden, ausfüllen und an das Gewerbeamt senden. Der Gewerbeschein kommt anschließend per Post.

Steuern zahlen

Gewerbliche Händler müssen ihren Verdienst in der Steuererklärung angeben und Einkommensteuer zahlen. Wer mit seinem Umsatz über 22.000,- Euro im Jahr liegt, muss darüber hinaus Umsatzsteuer abführen.

Impressum anlegen

Ein fehlendes Impressum führt häufig zu Abmahnungen. Deshalb vor dem Einstellen des ersten Artikels unbedingt ein Impressum anlegen. Das ist ganz einfach: Wenn Sie Ihre Anzeige aufgeben, klicken Sie bei Anbietertyp auf „Gewerblich“. Es öffnet sich ein Feld, in dem Sie Ihr Impressum eingeben können.

Welche Angaben im Impressum gesetzlich erforderlich sind, erfahren Sie auf dieser Übersichtsseite.

Rechtstexte einfügen

In der Regel ist es nicht nötig, weitere Rechtstexte in die Anzeige selbst aufzunehmen, da eine Anzeige kein verbindliches Angebot darstellt und ein Interessent den Artikel nicht unmittelbar kaufen kann, sondern lediglich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen kann.

Das bedeutet aber nicht, dass ein gewerblicher Verkäufer bei Kleinanzeigen keine weiteren Angaben machen muss. Sendet er einem Interessenten ein Angebot, müssen unter anderem folgende Informationen enthalten sein:

  • Gesamtpreis der Ware inkl. Steuern und ggf. Versandkosten

  • Zahlungs- und Lieferbedingungen: Wann ist die Zahlung fällig? Wann ist die Lieferung fällig?

  • Mängelhaftungsrecht: Unternehmer müssen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren informieren, zum Beispiel durch den Hinweis: „Informationen zur Mängelhaftung: Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.“

  • Widerrufsrecht: Nennen Sie dem Interessenten, in welcher Frist und unter welchen Bedingungen er seinen Kaufvertrag widerrufen kann. Möchten Sie die Ware an den Interessenten verschicken, teilen Sie ihm vor Kosten der Rücksendung der Waren sowie die Rechtsfolgen des Widerrufs.

Diese Informationen müssen dem Interessenten vorliegen, bevor er das Angebot annimmt und können ganz einfach in das Nachrichtenfeld unter Ihre Nachricht an den Interessenten kopiert werden.

Kostenlose Rechtstexte: Muster-Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular bietet eBay kostenlos zum Download an.

Tipp: Lassen Sie für sich verkaufen

Keine Lust auf Selbstständigkeit, Steuer, Rechtstexte und Probleme mit Käufern? Dann beauftragen Sie doch einen Verkaufsagenten, der für Sie verkauft. Verkaufsagenten sind erfahrene Kommissionsverkäufer, die gegen eine Gebühr für Sie Artikel bei eBay, Kleinanzeigen und anderen Portalen verkaufen.

Warum sich das lohnt, erfahren Sie hier.

 

Die Informationen auf dieser Seite ersetzen natürlich keine ausführliche Rechtsberatung. Gesetze und Vorschriften für gewerbliche Verkäufer können sich ändern. Bevor Sie sich als gewerblicher Händler selbstständig machen, empfiehlt es sich, eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Weder eBay noch ich übernehme Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen.

Oliver Symens

Offizieller Verkaufsagent. Verkauft mit seinem Team seit 1999 bei eBay, Kleinanzeigen und anderen Portalen. Schreibt über eBay News, Ratgeber zum Verkauf und Rechtliches.

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